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Allgemeinbedingungen zum Verkauf touristischer Kapazitäten über Bookingpoint.net

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Ljubljana, 14. 4. 2008

Artikel 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Allgemeine Bedingungen für den Verkauf von Tourismuskapazitäten per Bookingpoint.net-System (im Folgenden: allgemeine Bedingungen) sind ein Bestandteil eines jeden Vertrags über den Verkauf von Tourismusarrangements oder Tourismuskapazitäten, der von der Gesellschaft OSVAJA.NET, turistične rešitve d.d., Ljubljanska cesta 12 F, 1236 TRZIN, Handelsregisternummer: 2040638 (im Folgenden: Betreiber), im Rahmen ihrer Tätigkeit geschlossen wird, sofern eine Anwendung von einzelnen Bestimmungen der allgemeinen Bedingungen nicht im Gegensatz zum gesonderten Vertragsbestandteil steht.
  2. Die Bedeutung einzelner Ausdrücke in diesen allgemeinen Bedingungen und in dem Vertrag:
    • Bookingpoint.net: Tourismusbuchungssystem, der sich auf der Internetadresse www.bookingpoint.net befindet;
    • Anbieter: ist ein Subjekt, der seine Tourismuskapazitäten anbietet – Unterbringungs- und/oder andere Tourismusdienstleistungen per Bookingpoint.net-System;
    • Käufer: jede natürliche oder juristische Person, die eine Nachfrage, Buchung oder einen Kauf per Bookingpoint.net-System tätigt; als Käufer gelten alle Personen, die die Dienstleistung vertragsgemäß nutzen werden, auch wenn sie keinen Vertrag abgeschlossen haben und sie auf der Reisebestätigung angegeben sind;
    • Tourismuskapazität: Unterbringungs- und/oder andere Tourismusdienstleistungen;
    • Tourismusarrangement: im Voraus vereinbarte Kombination von zwei oder mehreren Dienstleistungen, die vom Betreiber zum Kauf angeboten und zu einem Gesamtpreis verkauft werden;
    • Arbeitstage: Tage von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage in der Republik Slowenien oder Feiertage im Land, aus dem der Käufer kommt.

Artikel 2: INHALT DES VERTRAGS

  1. Der Betreiber schließt mit dem Käufer einen Vertrag über den Verkauf des Tourismusarrangements (im Folgenden: Vertrag) gemäß diesen allgemeinen Bedingungen und besonderen Vereinbarungen, die in der Reisebestätigung angeführt sind. Im Falle einer Unstimmigkeit zwischen den Angaben in diesen allgemeinen Bedingungen und den Angaben auf dem gesonderten Teil der Reisebestätigung, sind die Angaben auf dem gesonderten Teil der Reisebestätigung bzw. auf dem gesonderten Vertragsbestandteil gültig.
  2. Der Betreiber schließt den Vertrag als Reiseveranstalter im Sinne von Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes, sofern es in dem gesonderten Vertragsbestandteil nicht anders geregelt ist. Sollte der Betreiber dem Käufer auch nur eine Dienstleistung erbring, gilt der abgeschlossene Vertrag als Vertrag über dem Tourismusarrangement bzw. hat der Betreiber alle Pflichten als Reiseveranstalter zu erfüllen.
  3. Sollten auf der Reisebestätigung ein Reiseveranstalter angeführt sein, der nicht der Betreiber ist, gelten für diesen Reiseveranstalter diese allgemeinen Bedingungen im Verhältnis zum Käufer.
  4. Der Reiseveranstalter stellt dem Käufer eine Reisebestätigung aus, welche Folgendes zu beinhalten hat: Ort und Datum der Erteilung der Bestätigung, Name und Anschrift des Reiseveranstalters, Name und Anschrift des Dienstleistungsanbiete, Vor- und Nachname der Reisenden, Bestimmungsort der Reise und Aufenthaltstage, Ort und Tag des Reisebeginns und des Reiseendes und die Zeit und der Ort der Ab- und der Heimreise, sofern auch der Transport im Tourismusarrangement inbegriffen ist, Angaben über die Weise, Art, Qualität und den Preis des Transports und dem Fahrplan, sofern auch der Transport im Tourismusarrangement inbegriffen ist,  Angaben über den Aufenthalt mit der Angabe des Aufenthaltsortes, Angaben über den Typ und der Tourismuskategorie des Unterbringungsobjekts, Zahl und Plan der Mahlzeiten (z.B. Vollpension, Halbpension, Frühstück), sofern im Tourismusarrangement inbegriffen, besondere Wünsche, die der Reisende dem Reiseveranstalter bei der Anmeldung mitgeteilt hat und dieser sie angenommen hat, genaues Reiseprogramm, Gesamtpreis für alle Dienstleistungen, die das Tourismusarrangement umfasst und in dem Preis inbegriffen sind, Art und Weise der Preisveränderung nach oben und nach unten nach dem Vertragsabschluss und die Art und Weise der Berechnung der Veränderung, Angabe über Abgaben für Dienstleistungen (Landung, Einschiffung, Gebühren in Häfen und auf Flughäfen, Aufenthaltsgebühren), sofern diese Kosten nicht im Preis des Tourismusarrangement inbegriffen sind, Dynamik der Zahlungen und die Zahlungsweise, Angaben, ob eine Mindestzahl von Personen und eine Frist für die Benachrichtigung des Käufers bei eventueller Absage der Reise Bedingungen für die Ausführung des Tourismusarrangements sind, sofern erforderlich, Angaben über Grenz- und Zollformalitäten, Gesundheits-, Währungs- oder Verwaltungsvorschriften und andere nützliche Angaben und Angaben über eine Versicherung, die der Käufer durch Vermittlung des Veranstalters oder des Reiseverkäufers geschlossen hat beziehungsweise andere Angaben, die sich als nützlich erweisen würden, wenn sie in der Bestätigung beinhaltet wären.
  5. Die Reisebestätigung und diese allgemeine Bedingungen sind ein Bestandteil eines jeden Vertrags.
  6. Im Falle, dass einzelne Angaben über das Arrangement, die eine Reisebestätigung enthalten muss, in den allgemeinen Bedingungen oder in einem Angebot, veröffentlicht auf der Internetseite, erfasst sind, kann die Reisebestätigung auf die allgemeine Bedingungen, das veröffentlichte Angebot und das Programm nur anweisen.
  7. Diese allgemeinen Bedingungen sind auch Bestandteil einer jeder Reisebestätigung und werden jedem Käufer zusammen mit dem gesonderten Teil der Reisebestätigung per E-Mail zugesandt.
  8. Der Betreiber gewährleistet eine Dienstleistung aufgrund von Informationen, die am Tag der Buchungsbestätigung veröffentlicht und gültig wurden, und nach der Beschreibung und dem Termin nach bestätigter Buchung seitens des Käufers, außer im Falle einer höheren Gewalt.
  9. Das Angebot, veröffentlicht im Bookingpoint.net-System, ist Bestandteil eines jeden Vertrags.
  10. Soweit im Programm nicht anders vereinbart, gelten die Preise des einzelnen Ferienarrangements pro Person für die Doppelzimmer-Unterbringung. Der Unterbringungspreis beinhaltet die Grunddienstleistung, wie bei der einzelnen gebuchten Unterbringungseinheit beschrieben. Die eventuellen Zusatzdienstleistungen können wir nur gegen Voranmeldung im Rahmen der Unterbringungsreservierung gewährleisten und sind vom Kunden gesondert zu bezahlen.
  11. Jede Person ist, ungeachtet des Alters und der Höhe der Abschläge, auf der Reisebestätigung anzuführen und muss gültige Papiere vorweisen.
  12. Sollte eine Person nicht auf der Reisebestätigung angeführt sein, gilt, dass diese Person kein Berechtigter aus diesem Vertrag ist.
  13. Die Preise, die im Vertrag und in den Programmen angeführt sind, sind auf Basis des mit den Anbietern geschlossenen Vertrags aufgebaut, und dürfen den Preis nicht überschreiten, den der Anbieter an Ort und Stelle anbietet. Sollte der Anbieter selbe Dienstleistung für einen niedrigeren Preis anbieten, kann der Käufer eine Senkung der Zahlung direkt von dem tatsächlichen Anbieter verlangen.
  14. Sollten in einer Tourismuskapazität mehrere Personen wohnen, als es auf der Reisebestätigung angeführt ist, behält sich der Anbieter das Recht vor, die unangemeldeten Gäste auszuweisen, oder diese müssen den Aufenthalt dem Anbieter an Ort und Stelle der Dienstleistungserbringung bezahlen.
  15. Der Reiseveranstalter wird den Preis nach dem Vertragsabschluss nicht erhöhen, außer, wenn es zu Veränderungen in dem Wechselkurs der Währung oder der Tarifen von Transportunternehmen, die den Preis des Arrangements beeinflussen, gekommen ist. Sollten diese Veränderungen eine Preissenkung des Arrangements verursachen haben, wird der Preisunterschied dem Käufer von dem Reiseveranstalter rückerstattet. Der Preis verändert sich für die tatsächliche Kostensteigerung oder Kostensenkung in Bezug auf das Tourismusarrangement.
  16. Der Preis des Tourismusarrangements darf sich spätestens bis zum zwanzigsten Tag vor dem Beginn der Nutzung der Dienstleistung des Arrangements erhöhen.
  17. Sollte die Erhöhung des vereinbarten Preises zehn Prozent übersteigen, so kann der Käufer von dem Vertrag zurücktreten, ohne den Schaden rückerstatten zu müssen. In diesem Fall hat der Reiseveranstalter dem Käufer den Einbezahlten Betrag zurückzuzahlen.

Artikel 3: KATALOGE, PROSPEKTE UND ANDERES WERBEMATERIAL

  1. Einzelne Details, die im Prospekt oder im Katalog des Betreibers und des Anbieters angeführt sind, sind ein Bestandteil des Vertrags, ausgenommen:
    • die Änderungen vor dem Vertragsabschluss werden dem Käufer schriftlich zugeleitet;
    • es wurde später von den Vertragsparteien eine einvernehmliche Vereinbarung über die Änderungen getroffen beziehungsweise die Änderungen sind eindeutig auf der Reisebestätigung angeführt.
  2. Auf seiner Internetseite gewährleistet der Betreiber zu jeder Zeit die Zugänglichkeit zu allgemeinen Informationen über:
    • Reisedokumente und Visen, insbesondere über die Zeit für ihre Beschaffung und Informationen über gesundheitliche Formalitäten, die für das Reisen und den Aufenthalt im Bestimmungsort verlangt werden,
    • Möglichkeiten einer Krankenversicherung des Käufers;
    • Fahrplan und Platz, den der Käufer am Transportmittel besetzt (z.B. Kabine oder Deck am Schiff, Schlafwagen im Zug), sofern die Dienstleistung auch den Transport einschließt,
    • Vor- und Nachname, Anschrift und Telefonnummer des Betreibers, welche der Käufer wegen eventuellen Fehlern während der Vertragserfüllung oder wegen anderen Problemen anrufen kann, oder eine andere Angabe, welche ihm auf eine einfache Weise Kontaktherstellung mit dem Betreiber ermöglichen wird,
    • bei einer Reise oder einem Aufenthalt einer minderjährigen Person im Ausland, alle nötigen Informationen, die einen direkten Kontakt mit dem Minderjährigen oder mit einer Person, die für den Minderjährigen am Unterbringungsort verantwortlich ist, ermöglichen,
    • Informationen über die Möglichkeit eines unverbindlichen Abschlusses einer Versicherungspolice für Kostendeckung, falls der Käufer den Vertrag kündigt, und Versicherungen für die Zahlung der Hilfekosten und der Heimreise bei eventueller Erkrankung oder einem Unfall während der Reise,
    • Verrechnungstabelle Bookingpoint.net
  3. Der Käufer kann von der Internetseite des Betreibers jederzeit die Angaben aus dem vorherigen Absatz in elektronischer Form herunterladen und sie auf entsprechende Weise auf einem dauerhaften Träger fixieren (Papier).
  4. Auf eine ausdrückliche Forderung des Käufers kann der Betreiber die Angaben in Papierform per Fax an die Nummer, die der Käufer mitteilt, übermitteln.

Artikel 4: BUCHUNGEN UND EINZAHLUNGEN

  1. Der Käufer tätigt aufgrund der Informationen aus dem Bookingpoint.net-System eine Nachfrage über freie Touristenkapazitäten für einen bestimmten Termin.
  2. Call-Center des Betreibers prüft bei dem Anbieter der Touristenkapazität, ob diese frei ist. Der Anbieter hat dem Betreiber binnen 24 Stunden zu antworten.
  3. Der Betreiber hat dem Käufer auf seine Erkundigung binnen 48 Stunden nach dem Empfang der Erkundigung zu antworten.
  4. Im Falle, dass die Touristenkapazität, hinsichtlich welcher die Erkundigung getätigt wurde, besetzt ist, wird der Vorgang somit beendet. Der Betreiber kann dem Käufer jedoch andere vergleichbare Touristenkapazitäten anbieten, die zur Verfügung stehen. Sollte dem Käufer eine bestimmte Touristenkapazität zusagen, wird der gesamte Buchungsvorgang gemäß diesem Artikel erneut getätigt.
  5. Im Falle, dass eine Touristenkapazität frei ist, hat der Käufer binnen 24 Stunden nach dem Erhalt der Benachrichtigung über die freie Touristenkapazität dem Betreiber mitzuteilen, dass er die Buchung bestätigt und dem Betreiber innerhalb von nächsten 24 Stunden eine Bestätigung über die Einzahlung des Gesamtpreises vorzulegen. Die Zahlung wird mit einer Kredit- oder Zahlungskarte bzw. mit einem Zahlungsauftrag geleistet.
  6. Die Zahlungsbedingungen können sich aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Betreiber verändern.
  7. Der Gesamtpreis beinhaltet auch die Aufenthaltsgebühr, abgerechnet gemäß jeweils gültigen Vorschriften. Im Falle, dass sich wegen der Änderung der Vorschriften über die Aufenthaltsgebühr die Höhe der Aufenthaltsgebühr verändert, ist der Käufer im Falle einer Erhöhung der Aufenthaltsgebühr verpflichtet, diese spätestens am letzten Tag des Aufenthalts nachzuzahlen, im Falle einer Senkung der Aufenthaltsgebühr ist aber der Anbieter verpflichtet, den Differenzbetrag dem Käufer am letzten Tag des Aufenthalts zurückzuzahlen. Sollte der Anbieter den Differenzbetrag der Aufenthaltsgebühr nicht zurückzahlen oder der Käufer den Differenzbetrag der Aufenthaltsgebühr nicht bezahlen, haftet der Betreiber nicht für die Zahlung der Aufenthaltsgebühr.
  8. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn der Käufer dem Betreiber den Zahlungsbeleg vorlegt. Mit der Zahlung bestätigt der Käufer, dass er alle Informationen, die in diesen allgemeinen Bedingungen angeführt sind, erhalten hat.
  9. Nach der Bestätigung der Buchung und dem Erhalt des Zahlungsbelegs stellt der Betreiber binnen 3 Arbeitstagen dem Käufer eine Reisebestätigung in elektronischer Form und eine Rechnung für die Dienstleistung in elektronischer Form aus, womit der Käufer ausdrücklich einverstanden ist.
  10. Der Käufer verpflichtet sich, in elektronischer Form ausgestellte Reisebestätigung aufs Papier zu übertragen und sie dem tatsächlichen Anbieter von Dienstleistungen zu Beginn der Nutzung von Tourismuskapazitäten vorzulegen.
  11. Eine Buchung kann von einem Käufer um höchstens sechs Monate im Voraus getätigt werden. Es besteht die Möglichkeit einer anderen besonderen Vereinbarung.

Artikel 5: KOMMUNIKATION ZWISCHEN DEN PARTEIEN

  1. Der Käufer erledigt die Nachfrage per Webformular im Bookingpoint.net-System.
  2. Die Kommunikation zwischen dem Betreiber und dem Käufer verläuft per E-Mail. Der Käufer ist verpflichtet, den Erhalt einer Nachricht mit einer elektronischen Rücknachricht zu bestätigen. Eine Nachricht, übermittelt von Seiten des Betreibers, gilt als erhalten von Seiten des Käufers, wenn der Betreiber eine Bestätigung von der E-Mail-Adresse des Käufers erhält.
  3. Die Kommunikation kann auch über andere Medien (Fax, Telefon) ablaufen, wenn das der Käufer und der Betreiber ausdrücklich vereinbart haben.
  4. Der Käufer muss eine Buchung immer schriftlich oder mit einer Zahlung des Gesamtpreises der Dienstleistung bestätigen.
  5. Sollte der Käufer irgendeine Nachricht nicht in den Fristen, die diese allgemeinen Bedingungen vorsehen, bekommen, kann er in Kontakt mit dem Call-Center des Betreibers treten und prüften, ob es vielleicht zu einem Fehler in der Kommunikation gekommen ist. Die gleiche Möglichkeit steht auch dem Betreiber zu, wenn ihm der Käufer andere Kontaktdaten übermittelt hat und nicht in Fristen, die diese allgemeinen Bedingungen vorsehen, geantwortet hat.

Artikel 6: KATEGORISIERUNG UND BESCHREIBUNG DER DIENSTLEISTUNGEN

  1. Die Unterbringungen im Bookingpoint.net-System sind gemäß der Kategorisierung des für das Tourismus zuständigen Ministeriums in der Republik Slowenien kategorisiert, und zwar:
    1. Gastgewerbebetriebe mit Unterbringungsmöglichkeit - Hotels, Garni Hotels, Motels, Pensionen, Beherbergungen, Gaststätten mit 1 bis 5 Sternen
    2. Appartements - Appartements, Appartementanlagen, Appartementhäuser; mit 1 bis 4 Sternen
    3. Ferienzimmer, Ferienhäuser und Wohnungen; mit 1 bis 3 Sternen
    4. Ferienhöfe mit Unterbringung; mit 1 bis 4 Äpfeln
    5. Dependancen werden hinsichtlich der Art des Grundobjekts kategorisiert
    6. Berghütten, Ferienheime und Jugendhotels - Hostles sind nicht kategorisiert.
    Es wird die Kategorisierung berücksichtigt, die der Anbieter aufgrund der gültigen Ordnung über die Maßstäbe und die Art der Kategorisierung von Unterbringungsbetrieben und Marinas (Pravilnik o merilih in načinu kategorizacije nastanitvenih obratov in marin; Amtsbl. der RS, Nr. 29/1997, 51/1998, 46/2005, 92/2006, 93/07) hat.

Artikel 7: PFLICHTEN DES BETREIBERS

  1. Der Betreiber hat für eine korrekte Durchführung der Dienstleistungen zu sorgen, sowie für die Auswahl der Menschen, die diese Dienstleistungen anbieten, und für die Rechte und Interesse der Käufer gemäß der guten Geschäftsbeziehungen im Tourismus zu sorgen.
  2. Der Betreiber ist verpflichtet, insbesondere um Folgendes zu sorgen:
    • Buchungen,
    • Informieren des Käufers über alle wichtige Umstände, die die Erfüllung der vertraglich geregelten Pflichten des Betreibers und des Käufers beeinflussen,
    • dem Käufer sofortiger Hilfe im Rahmen seiner Fähigkeiten anzubieten, der während der Nutzung der Dienstleistungen nach dem Arrangement in Schwierigkeiten gerät aufgrund unvorhersehbarer Fehler, die nicht mit Gewährleistung von vertraglichen Dienstleistungen verbunden sind und von Dritten verursacht wurden oder eine Folge von höherer Gewalt oder eines Ereignisses sind, dass trotz des achtsamen Handelns nicht verhindert werden konnte.

Artikel 8: PFLICHTEN DES KÄUFERS

  1. Käufer hat dem Betreiber genaue und wahrheitsgemäße Angaben zu übermitteln, die zu einer hochwertigen und ordnungsgemäßen Gewährleistung der Dienstleistungen nach dem Vertrag benötig werden.
  2. Der Käufer versichert dem Betreiber, dass er:
    • gültige Reisedokumente und Angaben zustellen wird;
    • die Zoll- und Devisenvorschriften der Republik Slowenien und der Europäischen Union befolgen wird;
    • sofern erforderlich, Pflichtimpfungen vornehmen wird und darüber dem Betreiber eine Bestätigung übermitteln wird;
    • sich in den Touristenkapazitäten an die Hausordnung halten wird und mit den Anbietern und den Betreibern wegen der Gewährleistung des Dienstleistungsniveaus kooperieren wird;
    • bei der Anreise an die Stelle, wo die Dienstleistung angeboten wird, dem Betreiber eine Ausfertigung der Reisebestätigung vorweisen wird;
    • alle nötigen Papiere für die Einreise in die Republik Slowenien bzw. in die Europäische Union besitzt.
  3. Im Falle einer Missachtung oder Verletzung der Pflichten aus diesem Artikel trägt der Käufer die Verantwortung für alle Schäden, die dem Betreiber und dem Anbieter aufgrund des Verhaltens oder der Unterlassungen des Käufers anfallen würden.

Artikel 9: RECHTE DES KÄUFERS UND DES BETREIBERS IN BEZUG AUF DIE ÄNDERUNG UND KÜNDIGUNG DES VERTRAGS

  1. Die Frist, in der der Reiseveranstalter von dem Vertrag zurücktreten kann, sind 7 Tage vor dem Beginn der Nutzung der Touristenkapazitäten von Seiten des Käufers.
  2. Der Käufer kann zu jeder Zeit von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
  3. Im Falle, dass der Käufer den Vertrag ändern oder kündigen will, hat er das in Schriftform zu erledigen (per E-Mail, Post oder Fax).
  4. Als eine Vertragsänderung gilt eine Änderung der Personenzahl oder Veränderung des Datums des Beginns und/oder des Endes der Nutzung der Dienstleistung nach dem Vertrag, und zwar ist das spätestens 30 Tage vor dem Beginn der Leistungserbringung zu melden. Wurde die Buchung weniger als 30 Tage vor dem Beginn der Leistungserbringung erledigt, wird die Veränderung nur dann ausgeführt, wenn das noch möglich ist. Sollte eine Vertragsänderung nicht möglich sein, kann der Käufer den Vertrag kündigen.
  5. Die erste Vertragsänderung, sofern diese ohne weitere Kosten möglich ist, wird kostenlos erledigt. Für jeden weiteren Fall einer Vertragsänderung muss eine Zahlung der Kosten in Höhe von 15 EUR für einzelne Änderung geleistet werden. Sollte eine Vertragsänderung nicht möglich sein, kann der Käufer den Vertrag kündigen.
  6. Im Falle einer Kündigung des Vertrags von Seiten des Käufers bildet das Datum des Erhaltens einer schriftlicher Kündigung die Basis für eine Berechnung der Kündigungskosten, wie folgt:
    • für eine Kündigung des Vertrags bis 30 Tage vor dem Beginn der Leistungserbringung zahlt der Reiseveranstalter dem Käufer die gesamte Zahlung, abzüglich der Administrativkosten in Höhe von 20 EUR und die Transaktionskosten, zurück;
    • für eine Kündigung des Vertrags von 29 Tage bis 22 Tage vor dem Beginn der Leistungserbringung zahlt der Reiseveranstalter dem Käufer 70% des bezahlten Preises zurück,
    • für eine Kündigung des Vertrags von 21 Tage bis 15 Tage vor dem Beginn der Leistungserbringung zahlt der Reiseveranstalter dem Käufer 60% des bezahlten Preises zurück,
    • für eine Kündigung des Vertrags von 14 Tage bis 9 Tage vor dem Beginn der Leistungserbringung zahlt der Reiseveranstalter dem Käufer 40% des bezahlten Preises zurück,
    • für eine Kündigung des Vertrags von 8 Tagen oder weniger vor dem Beginn der Leistungserbringung zahlt der Reiseveranstalter dem Käufer den einbezahlten Betrag nicht zurück.
  7. Sollte der Käufer den Vertrag binnen 8 Tagen vor dem Beginn der Leistungserbringung kündigen, bietet ihm der Reiseveranstalter die Möglichkeit, einen anderen Käufer/ Benutzer für die gleiche Buchung zu finden, sofern das möglich ist. In diesem Fall wird der Betreiber dem Käufer nur die realen Kosten, verursacht durch den Wechsel des Käufers, in Höhe von 20 EUR berechnen. Die neue Vertragspartei übernimmt alle Pflichten aus dem Vertrag und aus diesen allgemeinen Bedingungen.
  8. Der Betreiber hat das Recht auf Erstattung seiner Kosten nur im Falle, dass der Käufer von den Vertrag aufgrund von Umständen zurückgetreten ist, die unvermeidbar und nicht abwendbar waren und welche bei den Vertragsabschluss ein triftiger Grund wären, den Vertrag nicht zu schließen, wenn sie schon zu dieser Zeit bestehen würden, unter der Bedingung, dass der Käufer einen entsprechenden Ersatz gefunden hat oder der Betreiber bzw. der Anbieter selbst einen Ersatz gefunden hat. Die Änderungskosten betragen 20 EUR zuzüglich der Transaktionskosten.
  9. Kommt der Kunde bis zu an seiner Reisebescheinigung angegebenen Zeit am Tag des Unterbringungsterminanfangs in seine gebuchte Unterbringungseinheit nicht an und hat er den Betreiber oder den Anbieter darüber nicht rechtzeitig informiert, so gilt der Vertrag als gekündigt. Die diesbezüglichen Kündigungskosten werden wie oben beschrieben berechnet.
  10. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, dem Käufer die Kosten, entstanden wegen Beschaffung von Reisedokumenten oder Visen, die mit dem Vertrag verbunden sind, zu erstatten.

Artikel 10: REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG

  1. Wenn der Käufer bei dem Vertragsabschluss davon ausgeht, dass er vielleicht aufgrund bestimmter Umstände (die bei ihm oder in seinem engsten Familienkreis auftreten können) die Reise nicht antreten wird, kann er eine Abstandssumme hinterlegen bzw. den Betreiber beauftragen, dass dieser für ihn bei einer Versicherungsgesellschaft eine Reiserücktrittsversicherung abschließt.
  2. Die Versicherung kann nur bei dem Vertragsabschluss und nicht später geschlossen werden.
  3. Die Versicherung gilt nur für den Fall einer Einberufung, einer Krankheit oder des Todes im engsten Familienkreis (Ehegatte, Eltern, Kinder) und kann nur bei der Vorweisung einer entsprechenden ärztlichen oder anderen Bestätigung in Anspruch genommen werden.
  4. Die Zuständigkeit für den Ablauf der Schadenregulierung und die Zeit der Schadenregulierung liegt bei der Versicherungsanstalt.

Artikel 11: VERTRAGSÄNDERUNGEN AUS GRÜNDEN AUF SEITEN DES BETREIBERS, SCHADENSHAFTUNG UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

  1. Der Reiseveranstalter haftet für den Schaden, den er dem Käufer wegen teilweiser oder vollständiger Nichteinhaltung des Vertrags gemäß allgemeinen Normen, welche die Schuldverhältnisse regeln, verursacht.
  2. Der Reiseveranstalter kann vollständig oder teilweise von dem Vertrag zurücktreten, ohne dem Käufer den Schaden erstatten zu müssen, wenn vor der Erfüllung des Vertrags oder währen der Erfüllung außergewöhnliche Umstände auftreten, die nicht zu erwarten waren, und die unvermeidbar oder nicht abwendbar sind, die aber bei dem Vertragsabschluss ein triftiger Grund wären, den Vertrag nicht zu schließen, wenn sie zu dem Zeitpunkt bereits beständen. In diesen Fällen übernimmt der Reiseveranstalter keinerlei Pflichten für den Schadensersatz, sondern zahlt den Käufern den gesamten einbezahlten Betrag zurück. Die Käufer haben in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten von Visen und Impfungen, die nach diesem Programm erforderlich sind.
  3. Der Reiseveranstalter kann ohne dem Käufer den Schaden ersetzen zu müssen vom Vertrag zurücktreten auch im Falle, dass sich die Mindestzahl von Personen nicht versammelt hat, wenn diese Bedingung in der Reisebestätigung angeführt war, unter der Bedingung, dass der Käufer über diese Situation schriftlich benachrichtigt wurde und zwar in einer Frist, die nicht kürzer als sieben Tage ist.
  4. Bei einem Rücktritt vom Vertrag vor dessen Erfüllung wird der Betreiber dem Käufer unverzüglich den gesamten einbezahlten Betrag zurückzahlen, welchen er von ihm erhalten hat.
  5. Sollte der Betreiber feststellen, dass er vor der Abreise gezwungen ist, eine von den wesentlichen Vertragsbestimmungen erheblich zu ändern, hat er diesbezüglich den Käufer schnellst möglichst zu informieren, um ihm einen Beschluss einer geeigneten Entscheidung zu ermöglichen, insbesondere den Rücktritt von dem Vertrag, ohne den Schaden erstatten zu müssen, oder einen Anhang zu dem Vertrag zu schließen. Der Käufer hat seine Entscheidung  ohne unnötige Verzögerung dem Betreiber mitzuteilen. Wenn der Käufer dem Betreiber mitteilt, dass er der Änderung zustimmt, ist somit der Anhang zum Vertrag geschlossen.
  6. Sollte der Käufer aus Gründen, angeführt im vorherigen Absatz, von dem Vertrag zurücktreten oder der Reiseveranstalter den Vertrag vor dem vereinbarten Datum der Abreise aus irgendeinen Grund, an dem nicht der Käufer die Schuld trägt, kündigen und die Gründe für die Kündigung des Vertrags nicht die Umstände aus dem zweiten und dem dritten Absatz dieses Artikels sind, kann der Käufer eine Rückzahlung des einbezahlten Betrags verlangen oder ein anderes Tourismusarrangement der gleichen oder höheren Qualität annehmen, wenn der Reiseveranstalter oder der Betreiber, falls dieser zugleich auch der Reiseveranstalter ist, über dieses Arrangement in ihrem Angebot verfügen. Wenn der Käufer das Angebot eines anderen Tourismusarrangements niedriger Qualität annimmt, muss ihm der Reiseveranstalter den Preisunterschied rückerstatten.
  7. Wenn der Reiseveranstalter von dem Vertrag während seiner Erfüllung zurücktritt, hat er das Recht auf gerechte Bezahlung für vereinbarte Leistungen, die erbracht wurden, hat aber alle Maßnahmen zur Sicherung der Interessen des Käufers zu ergreifen. Wenn in der Bestätigung oder in dem Vertrag über das Arrangement ein Transport zum Ort des Reisebeginns festgelegt ist, hat der Reiseveranstalter diesen Transport dem Käufer bereitzustellen. Ersatzweise kann er ihm einen geeigneten Transport zu einem anderen Ort gewähren, wenn der Käufer damit einverstanden ist.
  8. Der Reiseveranstalter darf das Arrangement-Programm vor Erfüllung des Vertrags oder während dessen Erfüllung nur aufgrund außergewöhnlicher Umstande verändern, die nicht zu erwarten und unvermeidbar oder nicht abwendbar waren. Über die Änderung hat er den Käufer schriftlich zu informieren, sobald außergewöhnlicher Umstande aufgetreten sind, und die Gründe für die Änderung anzuführen. Durch die Änderung des Programms entstandene Kosten trägt der Reiseveranstalter, Kostensenkung geht aber zu Gunsten des Käufers.
  9. Der Reiseveranstalter darf unter Bedingungen aus vorigem Absatz die vereinbarte Unterbringung nur für eine Unterbringung im Objekt der gleichen Kategorie oder im Objekt der höheren Kategorie und nur am vereinbarten Ort umtauschen. Eventuelle zusätzliche Kosten wegen des Preisunterschiedes trägt der Reiseveranstalter.
  10. Wenn der Reiseveranstalter das Programm während der Vertragserfüllung wesentlich verändert, zahlt der Käufer, der aufgrund dessen vom Vertrag zurücktritt, nur die Kosten der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen.
  11. Gemäß Artikel 894 des Obligationengesetzbuches wird die höchste Entschädigung wegen unvollständig erbrachter Dienstleistung auf den einbezahlten Betrag begrenzt. Der Schaden wird gemäß der Verrechnungstabelle Bookingpoint.net berechnet, die auf der Internetseite Bookingpoint.net zugänglich ist.

Artikel 12: BEARBEITEN VON BESCHWERDEN

  1. Der Käufer ist verpflichtet, jeden Mangel, den er während der Erfüllung des Vertrags an Ort und Stelle bemerkt, in Schriftform oder in einer anderen entsprechenden Form direkt dem Betreiber oder dem Anbieter am denselben Tag zu melden, an dem er die Unregelmäßigkeit bemerkt. Der Käufer verständigt das Call-Center des Betreibers über den Mangel. Wenn der Käufer über den Mangel den Anbieter verständigt, ist dieser verpflichtet, die Meldung unverzüglich dem Betreiber weiterzuleiten. Gleichzeitig muss der Anbieter auch seine Stellungnahme bezüglich der übermittelten Meldung zukommen lassen.
  2. Sollte Käufer dem Betreiber den Mangel aus vorigem Absatz nicht melden und es sich dabei um einen Mangel handelt, der sofort behebt werden könnte, sofern der Betreiber und der Anbieter über den Mangel unterrichtet wären, verliert der Käufer das Recht auf Geltendmachung der Mängel nach beendeter Reise.
  3. Der Käufer hat im Falle, dass sein Antrag auf eine Behebung der Unregelmäßigkeiten nicht zu seinen Gunsten gelöst wurde, bei dem Betreiber in zwei Monaten nach beendeter Reise eine schriftliche Beschwerde einzulegen. Sollte der Käufer die Beschwerde nicht in angeführter Frist einlegt, verliert er das Recht auf Geltendmachung der Mängel.
  4. Im Falle, dass dem Betreiber der Mangel nicht gemeldet wurde und es sich dabei um einen Mangel handelt, der trotz Intervention nicht behoben werden könnte, wird der Betreiber gemäß guten Geschäftsbeziehungen versuchen, den Antrag des Käufers zu seinen Gunsten zu lösen.
  5. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, auf eine Beschwerde binnen 8 Tagen zu antworten bzw. sie in der gleichen Frist entsprechend zu lösen.
  6. Bei der Genehmigung einer Rückerstattung aufgrund der Nichterfüllung der Dienstleistung oder einer mangelhaften Erfüllung derselben und einer Rückerstattung von anderen Schäden wird die Verrechnungstabelle Bookingpoint.net angewendet. Die Entscheidung des Betreibers bezüglich der Lösung der Reklamation ist endgültig.
  7. Der Fehler kann auch auf einem Protokollformular, das auf der Internetseite bookingpoint.net zugänglich ist, bzw. bei dem tatsächlichen Dienstleistungsanbieter gemeldet werden.

Artikel 13: SCHUTZ DER PERSONALANGABEN

  1. Der Käufer erteilt sein Einverständnis, dass der Betreiber und der Anbieter alle Personalangaben, die er aufgrund deren Notwendigkeit für einen Vertragsabschluss vermittelt hat, in ihren Dateien bearbeiten und für folgende Zwecke verwenden: statistische Bearbeitung, Käufersegmentierung, Bearbeitung des vergangenen Kaufverhaltens, Erfüllung von vertraglichen Pflichten, Informieren der Käufer über eventuelle Fehler an den Produkten, Versenden von Angeboten, Werbematerials, Zeitschriften und Einladungen auf Ereignisse und für telefonische, schriftliche und elektronische Befragung.
  2. Die Personalangaben des Käufers dürfen der Betreiber und der Anbieter für einen Zeitraum von 5 Jahren bzw. bis zum Widerruf der schriftlichen Zustimmung des Käufers bearbeiten.
  3. Der Käufer ist einverstanden, dass der Betreiber und der Anbieter auch im Falle eines Widerruf der schriftlichen Zustimmung die Personalangaben des Käufers weiterhin verwenden werden, jedoch nur zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten und zur Geltendmachung der Rechte aus dem Vertragsverhältnisses.

Artikel 14: GERICHTSSTAND UND RECHTSANWENDUNG

  1. Eventuelle Streitigkeiten werden von den Vertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen gelöst.
  2. Im Falle einer Streitigkeit ist zur Beilegung solcher Streitigkeiten das sachlich zuständige Gericht in Ljubljana zuständig.
  3. Die Parteien treffen die Vereinbarung, dass das Vertragsverhältnis dem slowenischen materiellen Recht unterliegt.

Artikel 15: SCHLUSSBESTIMMUNG

  1. Andere Bestimmungen als auch eventuelle Änderungen der Vorschriften, die diese Bedingungen regeln und mit diesen Bedingungen nicht vorsehen sind, werden direkt angewendet.
  2. Sofern es mit diesen allgemeinen Bedingungen oder mit dem gesonderten Vertragsbestandteil nicht anders geregelt ist, gilt der Vertrag, abgeschlossen gemäß diesen allgemeinen Bedingungen, als Vertrag über Organisierung von Reisen im Sinne von Bestimmungen des Obligationengesetzbuches bzw. als Vertrag über Tourismusarrangement gemäß den Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes.
  3. Sollte das Bookingpoint.net-System zu irgendeinem Zeitpunkt aus irgendeinem Grund (Naturkatastrophen, Stromausfall, Wartungsarbeiten am System) nicht funktionieren, ist der Betreiber nicht verpflichtet, dem Käufer einen Ersatz oder Entschädigung zu zahlen.
  4. Änderungen dieser allgemeinen Bestimmungen werden von dem Betreiber beschlossen und gelten ab den Tag der Veröffentlichung auf der Internetseite www.bookingpoint.net.

Beschwerden

Im Fall dass Sie mit dem angebotenen Dienstleistungen unzufrieden waren, füllen Sie das untere Formular in drei Ausgaben aus und schicken Sie es an unser Unternehmen. Die Angaben befinden sich im Profil